Seitdem das Generalvikariat Feldkirch im Jahre 1819 gegründet wurde, dessen Grenzen sich mit denen des Bundeslandes Vorarlberg decken, hat es als kirchlicher Verwaltungsbezirk im Verband der Gesamtdiözese immer eine besondere kirchenrechtliche Stellung eingenommen. Während im allgemeinen der Generalvikar als Stellvertreter des Diözesan-bischofs für die ganze Diözese bestimmt wird, ist für Vorarlberg ein eigenes Generalvikariat errichtet worden, in dem ein eigener Generalvikar, der zugleich Weihbischof ist, residiert. Man kann diese Sonderstellung des General-vikariates innerhalb des