Verwaltung der Gerechtigkeit — mit diesen altertümlich klingenden Worten bezeichnet das österreichische Strafgesetzbuch die Tätigkeit der Justizbehörden, vornehmlich der Gerichte. Sollte es nächstens in Österreich wirklich zu einer Neukodifikation des Strafrechtes kommen, dann wird wohl auch diese Formulierung als antiquiert fallen gelassen werden. Nichts verdeutlicht vielleicht schärfer die Verhältnisse unserer Zeit als die Vorstellung, welche Wirkung ein Gesetzgeber heute in der Meinung des Volkes erzielen würde, wollte er behördliche Tätigkeit von Amts wegen und von vornherein