Der Moskauer Prozeß ist vorüber. Die in eine dreijährige Gefängnishaft und darauffolgende Einweisung in ein mehr oder minder kaserniertes Zwangsarbeitsverhältnis gestaffelten zehn Jahre Freiheitsentzug für Francis Gary Powers überschreiten das Strafausmaß, mit dem ein in welchem Lande immer gefaßter Spion billigerweise zu rechnen hat, keineswegs, eher das Gegenteil ist der Fall. So senationeli diese absolut ungewohnte sowjetische Milde von der Öffentlichkeit diesseits (und wahrscheinlich auch jenseits) des Eisernen Vorhangs empfunden worden sein mag, so naiv und töricht wäre es,