Mit der Verfassungsnovelle vom 27. November 1984 darf die Föderalismusdis-kussion nicht enden. Allzu viele Forderungen der Länder warten noch immer auf ihre Erfüllung.
Die Familie wird in der klassischen Soziologie und Rechtstheorie als „Institution", das heißt als eine autonome Sach- und Lebensordnung, die auf einer konkreten Wertordnung beruht, verstanden. Heute müßte man denselben Tatbestand im Lichte der Systemtheorie als zustandsdynamisches Mehrebenensystem auf der Grundlage der Selbstorganisation beschreiben.War der Staat nach der klassischen Theorie die souveräne „Institution der Institutionen", wäre er heute ebenfalls als distributives (hierarchisches) Mehrebenensystem zu beschreiben, das in vielfältigen Steuerungs- und