Am 3. Oktober ist Indira Gandhi verhaftet worden. Am Morgen des 4. Oktober war sie wieder auf freiem Fuß. Der Untersuchungsrichter hatte entschieden: „Das Beweismaterial rechtfertigt nicht eine Anklage, geschweige denn eine Haft.“ Die Berufungsinstanz verwarf den Rekurs des Innenministeriums diverser Formfehler wegen. Innerhalb der Regierung und der Regierungspartei verstärkte dieses Debakel die Zerfallserscheinungen. Nur die Entschlossenheit, eine solche Niederlage nicht hinzunehmen und nunmehr stichhältigeres Material gegen die Indira zu sammeln, wirkte als vereinende Kraft.Mit der