Die im Parlament beschlossenen Reformentwürfe zum Familien-recht gehen von vier Grundsätzen aus, nämlich der Partnerschaft der beiden Ehegatten, der Gleichberechtigung der Ehegatten, der Privatautonomie der Ehegatten und dem Wohl des Kindes. Das alte österreichische Modell sah den Vater als die tragende Figur der Familie und der Ehe an. Man hatte ihm daher die Stellung als „Haupt der Familie“ zugemessen. Heute spricht man vom „geköpften Haupt“, vom obsolet gewordenen Patriarchat und davon, daß sich auch in ernst zu nehmenden Diskussionen weder ein Mann noch eine Frau findet, die mit einigermaßen glaubhaften Gründen dem Patriarchat noch die Treue halten. Dies ist durch ein zunehmendes Bewußtsein der Frau ausgelöst worden, nicht mehr — auch nicht formell—■ Familienuntertan zu sein, durch einen wesentlich größeren Anteil der Frauenerwerbstätigkeit, durch Einblicke der Frauen in die Männerwelt, wohl auch durch die sexuelle Liberalisierung etwa der letzten zehn Jahre. Begleitet wird dieses Phänomen von einer Unsicherheit des Mannes, die auf unser sehr gemäßigtes Klima noch nicht übergegriffen hat, aber in Amerika offensichtlich dazu geführt hat, daß jedes zweite Thema, das von Männern auf der Couch des Psychiaters ausgebreitet wird, die Unsicherheit in Ehe und Familie betrifft.