Wenn der Anteil des Sozialproduktes, der durch die öffentlichen Kassen fließt, eine Quote erreicht hat, die schlechthin bestimmend für eine Volkswirtschaft geworden ist, so sind der Staat und seine Verbände zur aktiven Konjunkturpolitik und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums aufgerufen und verpflichtet. Darüber hinaus geht es heute neben der Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstandes in quantitativer Hinsicht immer stärker um Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität. Nicht zuletzt deshalb leisten auch die Länder und Gemeinden auf Grund der letzten Besprechungen mit dem Bund einen Beitrag zur Preisstabilisierung.