Am 30. November hat der Nationalrat oder besser die Mehrheitsfraktion der Regierungspartei neben der Gebührengesetznovelle mit einer exzessiven Erhöhung der festen Gebühren und der Einführung einer Kreditsteuer auch die Änderung des Vermögensteuergesetzes beschlossen. Da kurz vorher auch noch mehrere Tariferhöhungen im öffentlichen Dienstleistungsbereich angekündigt wurden, entstand vielfach der Eindruck, die Erhöhung der Vermögensteuer wäre nur eine Maßnahme unter vielen, der sich der Finanzminister im Augenblick bedient, um sich in seinen budge-tären Nöten eine kleine