In den letzten Jahren hat die österreichische Gesetzgebung für die Familie manches getan. Im Gegensatz zu anderen Staaten fehlt jedoch in unserer Bundesverfassung der grundsätzliche Hinweis auf die Familie, wenn auch durch das Wort Familienlastenausgleich das Wort Familie in die österreichische Bundesverfassung sozusagen hineingeschmuggelt worden ist. Daher brachten wir im Nationalrat einen Antrag ein, dem Artikel 7 der Bundesverfassung einen dritten Absatz mit dem Wortlaut anzufügen: „Der Bund und die Länder haben in Gesetzgebung und Vollziehung der Familie besonderen Schutz und