Es mag als Zeichen der Zeit gewertet sein, wenn um das Verhältnis von Staat und Kirche gerungen wird. Dabei kann nicht übersehen werden, daß die Formulierungen früherer Zeiten heute überaltert und daher nicht mehr brauchbar sind. Dies kam deutlich auf der Mitte Oktober in Marburg an der Lahn veranstalteten Tagung der Vereinigung deut scher Staatsrechtslehrer zum Ausdruck, wo als zweites Hauptthema der Beratungen das Problem Staat und Kirche behandelt wurde. In zwei groß angelegten Referaten versuchten der Göttinger evangelische Kirchenreditler Weber und der katholische Staatsrechtler