Mit Rücksicht auf die große Zahl der durch eine Aenderung der Haftpflichtversicherungsprämien Betroffenen soll von der Seite, welche nach dem Kraftfahrgesetz 1955 die letzte Verantwortung für den Geschäftsplan der Kraftfahrzeugversicherung trägt, Stellung genommen werden. Hierbei soll auf keine Weise dem Ergebnis der Befragung der berufenen Stellen (Kammern und Autobeirat), welche derzeit im Gange ist, vorgegriffen werden. ' Es wird heute im Zusammenhang mit der Forderung nach Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämien von einer feindlichen Einstellung gegenüber den Kraftfahrern und