In dem in der „Furche“ Nr. 17 vorausgegangenen Aufsatz wurde die Bedeutung der Potsdamer Beschlüsse mit Rücksicht auf da6 Deutsche Eigentum und ihre Wirksamkeit in Deutschland, dem übrigen Ausland und die für Österreich geschaffene Rechtslage mit ihren Verpflichtungen und Gebundenheiten dargelegt. Die nachfolgenden Ausführungen unternehmen es, die mannigfachen Polemiken, Fehldeutungen und Mißverständnisse zu klares und den Umfang der noch einer gut nachbarlichen Auseinandersetzung bedürftigen Probleme im Geiste loyaler Verständigung aufzuzeigen.In letzter Zeit wurden gegen
Die Frage des .Deutschen Eigentums“ beschäftigt in den Jahren seit Kriegsende immer wieder die Öffentlichkeit. Während zunächst — vor allem im Jahre 1946 — die die Lebenszentren der österreichischen Wirtschaft berührende Beschlagnahme wichtiger Industrie- sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe als .Deutsches Eigentum* durch die Besatzungsmächte, insbesondere in Österreich, berechtigte Erregung hervorrief, hat sich die öffentliche Meinung inzwischen an diesen Zustand und seine Behandlung bei den Staatsvertragskonferenzen zwangsweise gewöhnt. Indessen ist in den letzten