Immer wieder liest man in verschiedenen Zeitungen im Zusammenhang mit den Mehrheitsgruppierungen, die sich durch die derzeitigen Mandatsverhältnisse der drei Parteien im Parlament ergeben, Sätze ungefähr im folgenden Sinne: „Wenn eine rein sozialistische Minderheitsregierung gebildet würde, so könnte sie bei der Abstimmung über eine ihrer Gesetzesvorlagen durch die vereinigten Gegenstimmen der ÖVP und FPÖ* jederzeit gestürzt werden; ein solcher ,Mißtrauensbeschluß' des Nationalrates gegen die Regierung würde den Bundespräsidenten zwingen, die Regierung zu entlassen und den Nationalrat aufzulösen, so daß sofort wieder Neuwahlen ausgeschrieben werden müßten. Neuwahlen nach so kurzer Zeit würde das Volk aber nicht verstehen.“ Hier scheint einige Begriffsverwirrung zu bestehen, die geradezu erschreckend die Verkennung sowohl der Stellung des Nationalrates als auch der dem Geist der Verfassung entsprechenden Aufgaben des Bundespräsidenten aufzeigt.