Im Bundesstaat wird der öffentliche Haushalt in der Regel dreistufig geführt. Neben dem Gesamtstaat haben die Länder und Gemeinden Anteil an den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und bestreiten den damit verbundenen Aufwand aus ihren eigenen Mitteln. Die Verbindung zwischen ihren Haushalten stellt der Finanzausgleich her, dessen Aufgabe es unter anderem auch ist, ihnen die erforderlichen Steuereinnahmen zu erschließen. Diese können unmittelbar aus eigenen Steuern des Bundes, der Länder oder Gemeinden stammen oder diesen Körperschaften als abgeleitete Steuereinnahmen in Form von