allein nicht streitbar genug sind, um ein Gerichtsverfahren·über die Höhe der Verzugszinsen zu führen. Hier wird es engagierter Musterprozeßführungen bedürfen.Auch Klauseln über die Anrechnung von Zahlungseingängen im Verzugsfall finden sich in der Regel in den Verträgen. Ihre drückende Wirkung entfalten sie erst, wenn nach Fälligstellung vom Kreditnehmer Teilbeträge gezahlt werden, die dann in der Reihenfolge KostenZinsen- Ka pi tal auf die offene Schuld angerechnet werden. Das kann bedeuten, daß trotz regelmäßiger Zahlung die offene Schuld gar nicht oder nur sehr langsam