In der Frage der Länge der Dienstzeit liegt die Kompromißlösung bei 9 bzw. 15 Monaten. Es soll hier nicht beurteilt werden, ob diese Dienstzeit zu kurz bemessen ist oder nicht. Jedenfalls wird es notwendig sein, die Ausbildung diesem Zeitraum anzupassen, damit den Jahrgängen, die zur aktive n Dienstleistung einberufen werden, neben der militärischen Grundausbildung auch jene Kenntnisse der Felddienst- und Gefechtsausbildung vermittelt werden, die notwendig sind, um im letzten Ausbildungsabschnitt Verbandsübungen durchzuführen.Neben der Ausbildung der aktiven Jahrgänge wird die der