' Ein leidenschaftlicher Aufsatz über diesen umstrittenen Gegenstand in der „Furche“ vom 5. April 1947 gipfelte in der Frage, mit welchem Recht man dem Volk die Freude an Glasgem'älden in Barockkirchen nehmen wolle. Richtiger gefaßt, ollte sie lauten: Aus welchen Gründen glauben die für die Erhaltung unseres Kunstbesitzes verantwortlichen Stellen, die Anbringung von Glasgemälden als eine Schädigung der künstlerischen Wirkung und damit auch der Würde barocker Kirchenräume betrachten zu müssen?Die Bemühungen der Denkmalpfleger, durch strenge, gewissenhafte Prüfung aller zu