„Alles Recht hat der Verwirklichung der ewigen Idee der Gerechtigkeit zu dienen.“ Dieser Satz, den schon Aristoteles ausgesprochen hat, sollte in die Verfassung jedes Rechtsstaates aufgenommen werden. An ihm könnte die Richtigkeit jeder gesetzlichen Maßnahme leicht überprüft werden durch die bloße Stellung der Frage: Führt uns auch diese neue Norm einen Schritt weiter zur Gerechtigkeit?Dabei ist diese Fragestellung keineswegs etwa bloß auf das Gebiet des materiellen Rechts zu beschränken. Auch die Institutionen des formellen Rechts, das Prozeßrecht wie auch die