Der vorliegende Artikel stellt eine selbständige Bearbeitung eines Referates dar, das der Verfasser auf der Wiener Sozialen Woche 1965 neben Dozent Herzog, Prof. Klecatsky und Dr. Klose gehalten hat.Wer sich mit Fragen der öffentlichen Ordnung beschäftigt, den umfängt bisweilen ein Unbehagen. Man meint, mit dem herkömmlichen Staatsbegriff nicht mehr auszukommen. Es hat den Anschein, als ob im Staat der Gegenwart die Obrigkeit dem einzelnen nicht allein im Parlament, den Verwaltungsbehörden und den Gerichten entgegentritt. Kräfte, die in der Verfassung nicht offen an der