Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Ordnung, welche die Beziehungen der Gemeinschaftsglieder untereinander regelt. Diese Ordnung nennen wir Recht. Wir finden es schon im engen Kreise der Großfamilie und der Stämme. Seine volle Entfaltung erfolgt aber erst im Staate, den daher A r i s t o t e 1 e s als vollkommene Gemeinschaft bezeichnet.Weit darüber hinaus strebt das Völkerrecht. Es will auch die souveränen Staaten unter das Recht beugen und ihren gegenseitigen Verkehr dem Rechte unterwerfen. Diese Regelung unterscheidet sich aber von der des staatlichen Rechts nicht nur durch