Eine Ankündigung des Bundesministers Doktor Drimmel in seinem Schlußwort zum Budget-Kapitel „Unterricht“, sowie der Hinweis der österreichischen Bischofskonferenz auf die Vermögensansprüche der christlichen Kirchen gibt Anlaß, kurz die derzeitige Rechtslage dieser schwierigen, aber nicht unlösbaren Materie in Erinnerung zu rufen.Nach Art. 26 1 des österreichischen Staatsvertrages wird Oesterreich verpflichtet, Vermögenschaften, gesetzliche Rechte usw. in 'Oesterreich, die seit dem 13. März 1938 wegen |der Religion des Eigentümers gewaltsam übertragen oder enteignet worden sind,