„Proporz auch im Strafrecht“ — das klingt scheußlich und wäre es auch. Die eine Bestimmung auf marxistischmaterialistischer Grundlage, die andere compensando in christlich-thomisti-schem Geist? Ein solches Strafgesetzbuch kann niemand wünschen. Am wenigsten ein Universitätsprofessor. Leider legt der Beitrag Dr. Haslingers den Gedanken nahe, daß der österreichische Strafgesetzentwurf so ausschauen könnte. Gott sei Dank trifft das nicht zu. Wenn man der Einsicht Raum gibt, daß unser neues Strafgesetz nur „ein Gesetz der pluralistischen Gesellschaft“ sein könne,, so meint man
Auf einer Staatsrechtslehrertagung in Göttingen warf Walter Jellinek vor einigen Jahren die Frage auf, ob die Bezeichnung als Positivist heute eine Beleidigung sei. In der Tat sprechen die Anhänger anderer Auffassungen, insbesondere der Naturrechtslehre, gerne in einer Weise über den Positivismus, die einem Angriff auf die Ehre seiner Vertreter bedenklich nahekommt. So war erst jüngst wieder in einer Abhandlung vom „Effektivitätskult“ und von der „Räubermoral des Positivismus“ die Rede. Auch nach den Ausführungen von Dr. Kittl in der „Furche“ vom 18. Dezember 1954* scheinen