Am 7. Dezember 1966 wurde der evangelische Pfarrer Robert Kauer vom Disziplinarobersenat der Evangelischen Kirche A. und H.B. zu der zweithärtesten Strafe, die in der Disziplinarordnung vorgesehen ist, nämlich zur Versetzung in den dauernden Ruhestand, verurteilt. Gegen dieses Urteil gibt es kein Rechtsmittel. Das Urteil ist darum befremdlich, weil die erste Instanz, der Disziplinarsenat, zu der gleichen Beschuldigung einen Freiispruch fällte.Es wurde dem Angeklagten als Schuld angelastet, daß er Einrichtungen der Kirche herabgewürdigt und die Geheimhaltungspflicht verletzt oder zu
„An dem Tage, an dem die katholische Kirche auf hören wird, diejenigen ihrer Kinder zu exkommunizieren, die in einer Mischehe den Segen einer protestantischen Kirche empfangen, wird sich nicht nur die Atmosphäre ändern, sondern es wird auch eine der objektiven Bedingungen für das ökumenische Gespräch erfüllt sein“, so erklärte nach W. Harenbergs instruktivem Buch „Mischehe und Konzil“ der französische Theologe Roger Mehl auf der 4. Weltkonferenz für Glaube und Kirchenverfassung in Montreal.Was vor drei Jahren gefordert wurde, scheint nun erfüllt. Der Heilige Stuhl hat in der