Die „Freiheit des ganzen Menschen“ ist ein eminentes Problem der Persönlichkeitsentfaltung. Sie wirkt auf Lebensbereiche, die vor allem durch die „bürgerliche“ Gesellschaft für „tabu“ angesehen werden. Sie bezieht sich aber auch auf die Gestaltung jener Lebensbereiche, die nur dem Regulativ des Sozialstaates unterworfen wurden.Diese früher tabuisierten Lebensbereiche gewinnen eine neue rechtliche Qualität. Sie werden zu rechtlich relevanten Freiheitsräumen und -rechten. Sie stellen faktisch durch die Gewohnheit geschaffene Privilegien in Frage; sie mahnen das volle Ausmaß