Wieder einmal, wie schon 1965 und 1969, wird in der Bundesrepublik Deutschland über die Verjährung schwerster Verbrechen aus der nationalsozialistischen Zeit diskutiert. Nach dem „Deutschen Strafgesetzbuch“ träte sie mit Ende 1979 ein. Im Ausland werden Stimmen dagegen unüberhör-bar laut. In der BRD überlegt man, auf welche Weise man verhindern solle, daß z. B. KZ-Morde die Gerichte nicht mehr beschäftigen dürften.