Zum Zeitpunkt des Regierungsantritts Josephs II. waren die Zeitungen Nachrichten- und Informationsblätter, denen Kritik oder Beeinflussung nicht zustanden. In diesem Sinne bezeichnete der Kaiser in einem handschriftlichen Vermerk Zeitungen als „Gedruckte Kleinigkeiten”. Und der in der Literatur so oft zitierte, gänzlich mißverstandene 7 der Zensurinstruktion vom II. Juni 1781 änderte diese Einstellung nicht:„Anschlagzettel, Zeitungen. Ge-bethe und dergleichen betreffend, solche hat der bei jeder Landesstelle in Zensursachen referierende Rath nur kurz zu untersuchen, wegen letzterer,