1. Von den Journalisten kann nicht verlangt werden, daß sie der Öffentlichkeit ein Bild der Kirche vermitteln, das fleckenloser, anziehender, vertrauenserweckender aussieht, als die Kirche sich selbst darbietet. Die Berufspflicht der Journalisten, so wahrheitsgemäß, so vollständig und so umfassend wie möglich zu berichten, gilt auch für die Berichterstattung über die Kirche.Wenn das Verhältnis von Kirche und Öffentlichkeit gestört ist, können die Journalisten nicht allein’dafür verantwortlich gemacht werden. Sie können es auch nicht allein in Ordnung bringen.2. Die Menschen,
Papst Johannes Paul II. hat den Priestern seines Bistums empfohlen, sich künftig in der Öffentlichkeit nur in der traditionellen Kleidung zu zeigen. Man soll sie sogleich erkennen können als Diener Gottes und der Kirche, die „zwar in der Welt leben, aber nicht von dieser Welt sind“. Auch dem Jesuitenorden ist eine entsprechende Mahnung zugegangen, ebenso einigen Oberinnen römischer Schwesternhäuser. Die FURCHE übernimmt auszugsweise die Stellungnahme des Münchner Ordinarius für Publizistikwissenschaften aus dem „Rheinischen Merkur“ und bittet um Diskussionsbeiträge dazu.