Unbestrittenermaßen ist in Österreich das bundesstaatliche Prinzip von der Verfassung her ebenso wie in der Realität relativ schwach ausgebildet. Der Ursachen dafür gibt es viele, sie sind hier nicht im einzelnen aufzuzählen. Sicher aber ist, daß die stetige A ushöhlung der Länderzuständigkeiten eine Hauptursache für Unbehagen und Unzufriedenheit darstellt.Seit Ende der fünfziger Jahre befaßt sich deshalb die Wissenschaft in immer noch zunehmendem Maße mit den damit zusammenhängenden Problemen. Auch die Massenmedien nahmen und nehmen sich vermehrt des Themas an. Gerade in den