Es wird noch langwieriger Verhandlungen bedürfen, bis über die künftige staatsrechtliche Struktur Deutschlands volle Klarheit geschaffen ist. Eines läßt sich freilich schon heute sagen: selbst wenn jenes Land, das dem zweiten und im gewissen Sinne fraglos auch dem Dritten Reich den Stempel seiner Wesensart aufgeprägt hat, in irgendeiner Form weiterbestehen sollte (was übrigens nach den inzwischen eingetretenen territorialen Umgestaltungen kauim erwartet werden kann), so ist doch seine einstige Vormachtstellung im deutschen Raum unwiederbringlich dahin. Indessen, dieser Prozeß der