Schon seit der Übernahme des römischen Rechts um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert beginnen die Bestrebungen, auch in den österreichischen Ländern, die geltenden Rechtsbestimmungen in allgemein anerkannten Ordnungen zusammenzufassen. Die Rechtszersplitterung des Spätmittelalters und die Rechtsunsicherheit der Rezeptionszeit ließen dann auch in unserer Heimat den sehnsüchtigen Wunsch nach •einheitlichen Gesetzesbestimmungen entstehen, und in allen Ländern des österreichischen Herrscherhauses wurden im Laufe des 16. Jahrhunderts Landesordnungen oder Landtafeln, wie damals die