FURCHE: In welchen Fällen wird ein Bewährungshelfer eingesetzt?WALTER GRIESSLER: Bewährungshilfe gibt es sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene. Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist ihr Einschreiten im wesentlichen im Falle der bedingten Verurteilung oder der bedingten Entlassung vorgesehen.FURCHE: Was geschieht im Falle einer bedingten Verurteilung?KARL SCHNITZER: Konkret sieht die Sache so aus: Ein Jugendlicher begeht eine Straftat. Es kommt zu einer Erhebung, die auch die soziale Situation des Jugendlichen erkennen läßt. Wird von der Jugendgerichtshilfe aufgrund der Sachlage