„Himtumorkranke Kraftfahrer begehen nachweislich weniger Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung als ihre gesunden Kollegen. Man kann nicht sagen, daß von ihnen eine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht!“ Mit dieser Aussage stellte Univ.- Prof. Gerhard Ritter (Neurologische Klinik der Universität Göttingen, BRD) praktisch alle in der Beurteilung von Gehirntumorkranken als Regel angenommenen Vorstellungen auf den Kopf. Prof. Ritter hielt sein Referat beim 21. Neuropsychiatrischen Symposium in Pula, Jugoslawien (Generalsekretär: der Grazer Univ.-Doz. Dr. Gerald