Im Pro und Contra diskutieren diese Woche Otto Friedrich und Martin Tschiderer darüber, ob Medien das Recht haben, Leaks wie beispielsweise die Chatprotokolle von Ex-Vizekanzler Strache zu veröffentlichen.
Bei der Casinos-Affäre ist der Fall so klar wie beim Ibiza-Video: Medien haben nicht nur das Recht, über die Leaks zu berichten. Mit einem etwas angestaubten Bild: Als „Wachhunde der Demokratie“ haben sie sogar die Pflicht. Denn selbstverständlich sind die Inhalte von öffentlichem Interesse. Suggeriert ein späterer Vizekanzler, Parteispendern öffentliche Aufträge zuzuschanzen, wird ein Casinos-Vorstand mittels Aussicht auf Gegenleistungen in einen Posten gehievt, dann sollten Bürger das nicht wissen. Dann müssen sie das wissen. Sorgen um die „Privatsphäre“ (öffentliche
Unbestritten ist, dass ohne „illegal“ geleakte Informationen die großen Polit-Affären – von Watergate bis zum heimischen AKH-Skandal – nie aufgedeckt worden wären. Ein absoluter Freibrief für die Medien, geleakte Informationen in jedem Fall zu verwenden, wäre dennoch keine gute Sache. Denn Leaks ohne verantworteten Umgang damit können auch enormen Schaden anrichten. Das Beispiel der uninterpretierten E-Mails von Hillary Clinton etwa, die WikiLeaks in die Öffentlichkeit losließ, haben bekanntlich die letzte US-Präsidentschaftswahl mitentschieden. Klare Regeln und auch