Pro: Nicht nur Recht, sondern Pflicht

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Bei der Casinos-Affäre ist der Fall so klar wie beim Ibiza-Video: Medien haben nicht nur das Recht, über die Leaks zu berichten. Mit einem etwas angestaubten Bild: Als „Wachhunde der Demokratie“ haben sie sogar die Pflicht. Denn selbstverständlich sind die Inhalte von öffentlichem Interesse. Suggeriert ein späterer Vizekanzler, Parteispendern öffentliche Aufträge zuzuschanzen, wird ein Casinos-Vorstand mittels Aussicht auf Gegenleistungen in einen Posten gehievt, dann sollten Bürger das nicht wissen. Dann müssen sie das wissen. Sorgen um die „Privatsphäre“ (öffentliche Ämter haben damit so viel gemein wie Dunkelheit mit Licht) von Strache oder Sidlo sind menschlich rührend – aber journalistisch irrelevant. Denn die enthüllenden Medien haben ausschließlich politisch maßgebliche Stellen von Videos und Chats veröffentlicht – und tatsächlich Privates unter Verschluss gehalten.

Wann sollten Medien zugespielte Leaks nicht veröffentlichen? Ein Beispiel: Betrügt ein prominenter Politiker seine Ehefrau mit einem Mann, ist das: seine reine Privatangelegenheit. Und kein Thema für Berichterstattung. Medien, die dennoch im höchstpersönlichen Lebensbereich herumstochern, führen die Aufgabe der freien Presse ad absurdum: public stalker statt public watchdog. In einem (hierzulande wohl hypothetischen) Sonderfall wäre der Bericht über die Affäre aber legitim: Wettert der Politiker öffentlich gegen Homosexualität, äußert sich herablassend über gleichgeschlechtliche Beziehungen, fordert gar, sie wieder unter Strafe zu stellen, dann sollten Bürger über diese politisch-private Diskrepanz informiert werden. Das nennt man dann öffentliches Interesse.

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