Einreiseverbot für ESC-Teilnehmerin

Werbung
Werbung
Werbung

Wegen des Einreiseverbots der Ukraine könnte die Russin Julia Samoilowa (27) ausnahmsweise per Live-Schaltung von ihrem Heimatland aus beim Eurovision Song Contest (ESC) mitmachen. Diesen Kompromiss für den ESC 2017 in Kiew hat die Europäische Rundfunkunion EBU in Genf vorgeschlagen. Die Ukraine hatte der Künstlerin wegen eines früheren Auftritts auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim die Einreise untersagt. Russlands TV-Sender Perwy-Kanal bezeichnete den Vorschlag als seltsam, da er den Statuten des Wettbewerbs widerspreche. Demnach müssten alle Teilnehmer direkt und live auf der ESC-Bühne auftreten. Die EBU solle keine neuen Regeln einführen, hieß es. Die 27-jährige Samoilowa sitzt seit ihrer Kindheit im Rollstuhl. Im Jahr 2015 war die Sängerin in der Stadt Kertsch auf der Krim aufgetreten. Seit sich Russland 2014 die Halbinsel einverleibt hat, hat die Regierung in Kiew Reisen auf die Krim über russisches Gebiet verboten und bestraft diese mit mehrjährigen Einreisesperren. Die ukrainische Führung kritisierte den Vermittlungsversuch der EBU: Auch die Übertragung des Auftritts von Samoilowa durch ukrainische TV-Sender wirdespreche den geltenden Gesetzen.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung