Österreich könnte Pionier sein

Werbung
Werbung
Werbung

Österreich hat eine unselige Inseltradition in der Umsetzung internationaler Mediennormen. Das traurigste Beispiel dafür lieferte das "Bundesgesetz, mit dem Regelungen über regionalen und lokalen Hörfunk erlassen werden". 1993 auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entstanden (als Bedingung für den EU-Beitritt), trat es 1994 in Kraft, wurde 1995 aufgehoben und erst bis 1998 repariert. 20 Jahre nach ihrer Legal-Werdung leidet die Privatradio-Szene immer noch unter diesem Geburtsfehler - einer Rettungsaktion für die ORF-Programme.

Nun bietet Online-Kommunikation, die hierzulande ausgerechnet infolge der Hörfunk-Gesetzespanne 1995 früh populär wurde, eine gute Gelegenheit, noch flugs auf den immer schneller fahrenden Zug der Netzregulierung zu springen. Das beginnt mit Angela Merkels Forderung nach einem Internet diesseits der USA, geht weiter mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Internet-Links und endet wohl nicht mit den neuen Regeln des deutschen Presserats für Leserbeiträge in Online-Foren.

Bis das so genannte breite Publikum bemerkt, wie wichtig es ist, Urheberrecht und Verlinkung abzuklären (erlaubt, wenn es keine Paywall umgeht), Postings auf Medien-Homepages so sorgfältig wie Leserbriefe zu redigieren und dass sich die EU digital emanzipiert, gerät Österreich erneut in Rückstand. Es ist also keine besonders populäre Arbeit, falls der heimische Gesetzgeber sich beizeiten an europäischer Pionierarbeit in Sachen Medien beteiligt. Doch er kann damit international einen guten Ruf zurückgewinnen, wie er ihn zuletzt durch den ORF in den 1970er-Jahren hatte.

Das beste Argument für solches Vorpreschen liefern aber die alten Medien: Ein zeitgemäßes Dreiecksmodell aus Rundfunkgebühr, Presseförderung und Online-Politik ist längst überfällig.

Der Autor ist Medienberater und Politikanalyst

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung