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Der EU-Richtlinie 2006/24/EG zufolge müssen die EU-Mitgliedsstaaten Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für mindestens sechs Monate zu speichern. Die Daten geben Aufschluss darüber, wer wann mit wem und von welchem Ort aus kommuniziert hat, sei es per Telefon, Handy, E-Mail oder Internet. Der Inhalt eines Telefonats bzw. eines E-Mails soll nicht erfasst werden. Die Richtlinie muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 15. September 2007 umgesetzt werden, darf allerdings für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis zum 15. März 2009 aufgeschoben werden.

Die von der Richtlinie betroffenen Telekommunikationsanbieter befürchten hohe zusätzliche Kosten, die laut aktuellem Gesetzesentwurf nicht abgegolten werden sollen. Alleine in Österreich gibt es zwölf bis 14 Millionen Telefonanschlüsse, mit bis zu 40 Milliarden Anrufen pro Jahr. Die geplante Überwachung würde alleine bei der Telekom Austria nach Eigenangaben einen Aufwand von 4,5 Millionen Euro verursachen. Das europäische Parlament geht für jedes größere Telekommunikationsunternehmen sogar von geschätzten einmaligen Kosten von 180 Millionen Euro, sowie von jährlichen Betriebskosten von 50 Millionen Euro aus. Damit würde sich, sofern die Kosten an die Kunden weitergegeben werden, die Telefon-, Handy- und Internetnutzung für die Konsumenten um 15-20 Prozent verteuern.

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