Für ein Sterben in Würde

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Die Grundrechte und ihr Schutz wurden im Österreich-Konvent sowie in dessen Ausschuss für Grundrechte gründlich diskutiert. Allerdings blieben diese Verhandlungen wie alle des Konvents folgenlos: Man hat zu spät begonnen, eine Verlängerung der Frist abgelehnt, schließlich fehlte es an einer Einigung zwischen Volkspartei und Sozialdemokraten. Doch für ein Bundesverfassungsgesetz über das Recht, in Würde zu sterben, gibt es seit wenigen Wochen eine neue Initiative.

Wie Fritz Neugebauer (ÖVP) bei der Menschenwürde-Tagung berichtet, habe seine Fraktion den Sozialdemokraten den Entwurf für ein derartiges Bundesverfassungsgesetz übergeben. Der Entwurf beinhaltet lediglich einen Artikel, und dieser lautet: „Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Dieses Recht schließt jedenfalls die Möglichkeit auf Sterbebegleitung und den Anspruch auf Schmerzbehandlung mit ein. Tötung auf Verlangen ist verboten.“

Begründet wird die Initiative mit den Leistungen moderner Medizin, die am Lebensende zu komplexen und überfordernden Situation führen könnten. Viele Menschen seien verunsichert, wünschen hingegen Würde und Respektierung ihrer Persönlichkeit. Genau das biete die Hospiz- und Palliativversorgung. (C. R.)

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