Nicht Objekt, sondern Partner

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Nach den Patientenrechten will man nun die Rechte von Heimbewohnern stärken.

Sie waren im Ärztegesetz, in den Landeskrankenanstaltengesetzen und im Strafgesetzbuch versteckt: Schon Juristen verzweifelten bei der Suche nach den Patientenrechten - geschweige denn die Betroffenen selbst. Vor vier Jahren wurden die verstreuten Rechte von Menschen in Krankenanstalten schließlich in der Patientencharta zusammengefasst: Hier findet sich unter anderem das Recht auf die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung, das Recht auf die bestmögliche Wahrung der Intimsphäre und auf eine würdevolle Behandlung. Bis auf Wien und Salzburg haben alle Bundesländer die Patientencharta unterzeichnet. "Sie hat vor allem dazu geführt, dass der Patient nicht mehr als Objekt, sondern als Partner betrachtet wird", resümiert der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger. Anders die Situation der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen: Sie befanden sich meist in rechtlichen Grauzonen. Nachdem Heime Ländersache sind, lag es an den Bundesländern, gesetzliche Weißräume auszufüllen: Während Niederösterreich längst Heimbewohnerrechte fixiert hatte, war etwa Wien lange Zeit säumig. Erst jetzt wurde hier ein Entwurf für ein Heimgesetz in Begutachtung geschickt.

Auch von Seiten des Bundes machte man im vergangenen Jahr mobil, um Eckpunkte für die Behandlung von Heimbewohnern vorzugeben. Im Sommer wurde die Regierungsvorlage für ein Heimvertragsgesetz verabschiedet, das verbindliche Regelungen vorsieht. Anfang Dezember wurde zusätzlich der Entwurf für ein Heimaufenthaltsgesetz vom Ministerrat beschlossen, das die heikle Frage des Umgangs mit der persönlichen Freiheit der Bewohner und ihrer Menschenwürde behandelt. "Diese beiden Gesetze werden ein massives Ansteigen der Tätigkeit der Sachwalterschaft ergeben", glaubt Patientenanwalt Bachinger, "denn der jeweilige Verein für Sachwalterschaft ist der gesetzliche Vertreter der Heimbewohner." Angesichts dieser Herausforderung will die Regierung den Vereinen Geld für 50 professionelle Bewohnervertreter zur Verfügung stellen. DH

Infos unter www.patientenanwalt.com

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