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Persönlich und geheim

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Im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die Kammern ist allen gesetzlichen Vertretungen der Auftrag gestellt worden, ihre Mitglieder über die Zukunft ihrer Interessenvertretungen zu befragen. Nach der Landes-Landwirtschaftskammer und der Wirtschaftskammer beginnt demnächst die Arbeiterkammer mit der Befragung. Sie wird in zwei Phasen ablaufen.

Ab 15. April 1996 werden zunächst die Mitarbeiter größerer Betriebe in Wahllokalen direkt an ihrem Arbeitsort die Chance zur Stimmabgabe haben. Wer an dieser ersten Befragung nicht teilnehmen kann, bekommt an seine Wohnadresse eine Karte zugesandt, die zur Teilnahme an der zweiten Phase der Mitgliederbefragung in öffentlichen Lokalen berechtigt.

Herbert Kaufmann, Direktor der AKNÖ, zu den Wahlmodalitäten: „Selbstverständlich ist die Stimmenabgabe bei der Befragung persönlich und geheim. Die gesamte Befragung wird natürlich kontrolliert - dazu dienen der Zentrale Befragungsausschuß, die 21 regionalen Befragungsausschüsse und Notare, die in die Befragung eingebunden sind."

Die Fragestellung bei der AK-Mitgliederbefragung ist übrigens die gleiche wie bei der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer. Die dezidierte Frage nach der Pflichtmitgliedschaft wird nicht gestellt.

Gesetzliche Interessenvertretungen, so die Argumentation aller Kammern, erforderten die Mitgliedschaft aller in der jeweiligen Berufsgruppe Tätigen. Auf Basis freiwilliger Mitgliedschaft wären die Kammern dann nicht mehr gesetzliche Interessenvertretungen, sondern freiwillige Vereine. Die gäbe es aber in Österreich schon. Etwa die Industriellenvereinigung für die Wirtschaft und für die Arbeitnehmer die Gewerkschaften. Dem Ausgang der Befragung mißt AKNÖ-Direktor Kaufmann enormes politisches Gewicht zu, denn „je mehr Arbeitnehmer ihre Stimme für ihre gesetzliche Interessenvertretung abgeben, desto stärker kann diese ihre Rolle in der Sozialpartnerschaft übernehmen."

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