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Fachleute und grüne Opposition sind skeptisch, ob die Sexualstraftäterdatei wirklich etwas bringt.

Nach langem Ringen erzielten Justizministerin Maria Berger (SP) und Innenminister Günther Platter (VP) eine Einigung: Die Sexualstraftäterdatei kommt doch, aber nur Sicherheitsbehörden sollten Einblick haben. Ein Berufsverbot darf der Richter erlassen, dies würde sich dann auch auf Vereinstätigkeit beziehen; bei schweren Fällen wird ein Berufsverbot (Berufe mit Kindern) aber verpflichtend sein, ebenso eine Verlängerung der Tilgungsfrist im Strafregister. Über ein höheres Strafmaß bei Sexualdelikten, von Platter gefordert, wird erst nach einer Evaluierung entschieden. Es soll festgestellt werden, ob Richter die derzeitigen Höchststrafen überhaupt ausschöpften, so Ministerin Berger gegenüber der Furche. Der Entwurf geht in Kürze durch den Ministerrat und soll dann in Begutachtung gehen. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser befürchtet, dass der Entwurf ohne Begutachtungsfrist das Parlament passieren würde (wie zuvor das Sicherheitspolizeigesetz). Berger beruhigt. Es werde ein normales Prozedere geben.

Während BZÖ und FPÖ ein härteres Vorgehen fordern, stoßen sich die Grünen vor allem an der Datei und reihen sich hier in die Kritik von Fachleuten ein, die für ein Berufsverbot sind, sich von der Sexualstraftäterdatei aber in puncto Opferschutz wenig erwarten. Argumente dafür und dagegen:

Dagegen: Die Datei umfasst nur die bereits verurteilten Täter. Das Problem sind die Ersttäter im Familienkreis. Sie gaukelt der Bevölkerung eine Sicherheit vor, die sie kaum schaffen kann. Die geplante Datei würde die Täter wieder ins Versteck drängen, sie liefert keinen Anreiz zur Therapie und Verhaltensänderung. Warum nicht einfach die Tilgungsfristen im Strafregister verlängern?

Dafür: Sicherheitsbehörden brauchen mehr Informationen über verurteilte Sexualtäter (z.B. bei Wohnortwechsel, eine Gefährlichkeitseinschätzung). Die Täter fühlen sich stärker kontrolliert; ob das präventiv wirkt, ist umstritten.

Die Bewährungshelferin Elisabeth Grabner-Tesar von "Neustart" weist daraufhin, dass Richter bei Sexualtätern noch häufig unbedingte Freilassungen aussprechen würden. Eine bedingte Entlassung aus der Haft mit der Auflage zur Bewährungshilfe würde aber viel mehr Kontrolle bieten; so könnte das Rückfallrisiko auch minimiert werden. bog

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