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Das Urteil im Prozeß der Bundesregierung gegen Haslauer, in dem es um die von Haslauer entgegen einer ausdrücklichen Weisung von Sozialminister Alfred Dal-linger am gesetzlichen Feiertag 8. Dezember in Salzburg ausgesetzte Arbeitsruhe gegangen ist, erging mündlich am 28. Juni. Dem Landeshauptmann wurden von den Verfassungsrichtern zwar „achtbare Motive” zugutegehalten, das ändere jedoch nichts am grundsätzlichen Rechtsbruch.
Ein Entscheid des Höchstgerichts, der sich mit dem deckt, was die FURCHE in der Berichterstattung rund um den 8. Dezember vertreten hatte.