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Gegen die Stimmen der ÖVP-Opposition beschlossen die beiden Regierungsparteien SPÖ und FPÖ am 27. Juni im Parlament die Einführung von Ruhensbe-stimmungen auch für Beamte. Wenn sich Staatsdiener in Zukunft im wohlverdienten Ruhestand ein Zubrot verdienen, dann wird ein Teil der zustehenden Pension einbehalten. Weil ja dieses Arbeitsverbot auch für Politiker-Beamte gilt, kann die Angleichung der Ruhensbe-stimmungen der Beamten an die ASVG-Pensionisten auch unter dem Gesichtspunkt des Privilegienabbaus betrachtet werden. Zu hoffen bleibt nur, daß die aktive Beamtenschaft die Einführung der Ruhensbestimmungen nicht wörtlich nimmt...