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Bischof kontra Pfarrer

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-Der St. Poltner Diozesanbischof Kurt Krenn beschuldigt den Pfarrer von Paudorf, P. Udo Fischer OSB, eines Vergehens gegen Canon 1373 des Kirchenrechts (dieser bezieht sich auf das Hervorrufen von Streit wegen einer kirchlichen MaBnahme oder auf Aufruf zum Ungehorsam gegen kirch-liche Obrigkeiten). Pfarrer Fischer ist einer von drei Unterzeichnern einer im Janner veroffentlichten Pressein-formation, in der dem Bischof Mangel an Sparsamkeit (13.000 Schilling pro Monat fiir eine Zweitwohnung in Wien, Umgestaltung des Arbeitszim-mers in St. Polten mit einem Kosten-aufwand „um eine Million") und „Diskrepanz seiner Worte und Taten" (Gesprachswiinsche wurden nicht erfiillt) vorgeworfen wurde.

Nach einem Gesprach des Bischofs mit dem Pfarrer am 3. Februar hielt das St. Poltner Ordinariat fest, der

Bischof habe dem Pfarrer „Punkt fiir Punkt die Unhaltbarkeit der in diesem Brief enthaltenen Behauptungen" aufgezeigt. Von P. Udo wird binnen Monatsfrist „Wiedergutmachung" gefordert, auBerdem habe er in Zu-kunft „MaBnahmen und Worte aller Art, die geeignet sind, dem Ansehen der Kirche zu schaden", zu unterlas-sen, ansonsten miisse seine Abberu-fung als Pfarrer verlangt werden.

P. Udo Fischer sieht aber „keinen Grund", etwas zu widermfen, denn der Bischof habe die Vorwiirfe nicht glaubwiirdig widerlegen konnen. Neu sei ihm nur gewesen, daB die Wiener Wohnung nicht 13.000, sondem sogar 15.000 Schilling koste. Fischer wortlich: „Gerade, wenn ich wider-riefe, miiBte mich der Bischof sus-pendieren, denn dann wurde ich gegen mein besseres Gewissen und gegen die Wahrheit handeln."

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