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Briefwahl — ade?

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Aufgehoben hat der Verfassungsgerichtshof am 19. März jenen Beschluß des Niederösterreichischen Landtags, mit dem für die vier Statutarstädte des Landes (Wiener Neustadt, St. Pölten, Krems und Waidhofen an der Ybbs) das Briefwahlrecht bei Gemeinderatswahlen eingeführt werden sollte.

Die Sozialisten feiern die Entscheidung als einen Sieg der Demokratie. Die Volkspartei muß das Scheitern ihrer langjährigen Bemühungen um eine Erleichterung des Wahlrechts für kranke und behinderte Bürger erneut zur Kenntnis nehmen.

Wenn aus der Entscheidung der Höchstrichter eine Lehre gezogen werden kann, dann die: konsensbedürftige Fragen wie die der Änderung des Wahlrechts eignen sich nicht für den politischen All-Itagsstreit.

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