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Chance für mehr Schutz

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Die Versicherungskunden Östereichs haben es schon heute schwer. Es gibt zwar extrem unterschiedliche Preise und unterschiedliche Leistungsangebote für alle Versiche-rungssparten, aber es gibt dennoch weder Preis- noch Leistungswettbewerb. Die Anstalten halten die Details ihres Angebotes nahezu geheim. Der Wettbewerb, den es in Österreich gibt, ist nämlich ein Akquisiti-onswettbewerb. Wer die höchsten Provisionen zahlt und die skrupellosesten „Keiler” hat, gewinnt Marktanteile. Das Opfer ist der Konsument, der mitunter zum unfreiwilligen Kunden der Versicherung wird.

Das alles kann im EWR noch viel krasser werden. In Zukunft werden auch Versicherungen ohne Geschäftssitz in Österreich hier ihre Produkte anbieten können. Es ist anzunehmen, daß dies zu niedrigeren Preisen, aber oft auch zu niedrigeren Leistungen führt. Es könnte noch schwieriger werden, sich vor Übervorteilung zu schützen. Die Konsumenten wissen daher noch nicht, ob sie sich freuen oder fürchten sollen. Die Versicherungen wissen es bereits. Sie fürchten sich. .

Diese Furcht der Versicherungen ist die Chance der Konsumenten. Was jahrelang unmöglich war, wird plötzlich möglich. Die Verhandlungen über ein zeitgemäßes Versicherungsvertragsgesetz, lange Zeit blockiert, wurden plötzlich flottgemacht. Einer der Gründe: im Juli 1994 wird die österreichische Versicherungsaufsichtsbehörde, die derzeit die Allgemeinen Vertragsbedingungen für alle Versicherungssparten genehmigen muß, diese Form ihrer Tätigkeit einstellen müssen. Die letzte Barriere vor unseriösen Geschäftsmethoden könnte fallen.

Mindestschutz

Dem soll nun durch ein neues Versicherungsvertragsgesetz entgegengewirkt werden. Zivilrechtliche Regelungen bleiben nämlich auch im EWR erlaubt. Und so soll im Gesetz festgelegt werden, welcher Mindest -konsumentenschutz und welcher Mindestvertragsinhalt jeder Versicherungsanbieter in Österreich wird beachten müssen. Aus Angst vor ausländischer Schmutzkonkurrenz, die dieses Gesetz verhindern soll, ist die Versicherungswirtschaft bereit, den Konsumenten Zugeständnisse zu machen, die sie bisher verweigerte.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist im Justizministerium bereits bis zu einem Referentenentwurf gediehen. Noch ist nicht sicher, wie es wirklich aussehen wird, denn viele Zugeständnisse an die Konsumenten könnten noch rückgängig gemacht oder andererseits noch unerfüllte Konsumentenwünsche beachtet werden (siehe nebenstehende Auflistung).

Der Autor ist

Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation.

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