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Das neue Strafrecht der DDR

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Wer in einem Ausland brief oder im Gespräch mit einem Ausländer sagt oder schreibt „Mir geht es gut”, wird wegen Verhöhnung der DDR mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.

Wer das Wort „Helsinki” außerhalb des Geographie-Unterrichts ausspricht, wird mit einer Geldstrafe zwischen 1000 und 2000 Mark bestraft.

Wer einem Ausländer das Textbuch der Oper „Fidelio” oder ein Exemplar von „Don Carlos” verkauft, schenkt oder zuschickt, wird wegen Schädigung des Ansehens der DDR mit Gefängnis bis zu fünf Jahren verurteilt.

Wer das Wort „Kater” so undeutlich ausspricht, daß man „Carter” oder „Charta” verstehen könnte, wird wegen Agententätigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestraft.

Wer die Kompositionen von Arthur Honegger ablehnt, wird wegen Verunglimpfung Erich Ho- neckers mit Haft bis zu drei Jahren bestraft.

Wer in einem Telephongespräch mit dem Ausland Mitteilungen über das Wetter oder über den Gesundheitszustand seiner Familienangehörigen macht, wird wegen Spionage zu einer Geldstrafe von 4000 bis 5000 Mark verurteilt.

Wer Bücher oder Zeitungen oder Zeitschriften, die in der DDR erscheinen und offizielle Anordnungen oder Kommentare der SED enthalten, Ausländem übergibt oder zuschickt, wird wegen staatsfeindlicher Hetze zu einer Gefängnisstrafe von mindestens sechs Jahren verurteilt.

Wer unbescholten ist, kann wegen geheimer hochverräterischer Aktivität mit der Höchststrafe von zwölf Jahren Gefängnis bestraft werden.

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