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Den Geldwert sichern"

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Jeder Ratenkäufer ist an einem Sinken des Geldwertes interessiert, zumin-destens im Unterbewußten oder Unbewußten. Jeder Kreditnehmer atmet erleichtert auf, wenn er die Rückzahlungen mit aufgeweichtem Geld leisten kann.

Nur der Sparer ist an einem bleibenden Geldwert interessiert. Er bekommt wohl heute seine Zinsen, aber gleichzeitig büßt seine Einlage an Zahlungskraft ein. Die Bank haftet nämlich nicht für die Erhaltung der Zahlungskraft.

Juristisch wäre dem sehr leicht abzuhelfen. Wenn man nämlich diese Art von Darlehensvertrag als einen Sonderfall des Verwahrungsvertrages auffaßt (ABGB 957 0- Wenn ich einer Bank Schmuck oder Wertpapiere anvertraue, so haftet mir die Bank für die Erhaltung dieser Gegenstände.

Wenn ich eine Spareinlage von 100.000S mache, so haftet die Bank wohl für die Erhaltung der zahlenmäßigen Geldsumme und zahlt mir überdies bestimmte Zinsen, aber sie haftet nicht für die Erhaltung des Geldwertes. Ein Verwahrungsvertrag würde in sich die 'Verpflichtung zur Erhaltung der Zahlungskraft schließen. Da die Wertberichtigung durch den Preisindex aber kein Gewinn und kein Einkommen ist, kann und darf sie auch nicht einer Steuer unterworfen werden. Heute zahlt der kleine Kreditgeber, der Sparkasseneinleger drauf: Was er für seine paar Tausender als Zinsen bekommt, macht nur einen Teil dessen aus, was er das ganze Jahr hindurch als Verbraucher durch Preissteigerung verliert. (5 % Zinsen, 7 % Preisindex!)

Fassen wir zusammen: Sparguthaben sind Spüioherungen von Geldmit-

teln, die für nicht unmittelbar anfallende Ausgaben vorgesehen sind. Sie dürfen nicht brachliegen. Die zwischenzeitliche Nutzung geschieht durch die Leihe. In der Leihe überträgt der Leihgeber die Verfügungsmacht über die nicht sofort verbrauchten Anteile an der Güterwelt seinen Zeitgenossen.

Die Bank übernimmt die Pflicht, dieses Guthaben an wirtschaftlichen Werten zu erhalten und den Güterwert am Fälligkeitstag zurückzuerstatten.

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