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Der Hausfriede bleibt

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Während Urlaubsgäste in den Wochen des Vorwinters Seltenheitswert besaßen, herrschte in dieser ansonst so stillen Zeit in der Landeshauptstadt am Inn legistische Hochsaison. Gleich drei bedeutungsvolle Gesetzeswerke erlebten ihre offizielle Bestätigung: das neue Innsbrucker Stadtrecht und die neue Insbrucker Wahlordnung, die reformierte Landesverfassung und das Tiroler Naturschutzgesetz. Das neue Stadtrecht, das von allen Innsbrucker Gemeinderatsfraktionen einstimmig beschlossen wurde, sichert eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit unter den Parteienvertretern der Olympiastadt, nachdem sowohl die Rathaussozialisten wie auch die kleinen Fraktionen, Tiroler Arbeitsbund (TAB) und Freiheitliche, die Demokratisierung der Gemeindestube als Voraussetzung für einen fortdauernden Hausfrieden gefordert hatten. Die VP-Mehrheit unter Bürgermei ster Lugger hat aber auch letztlich durch ihr eindeutiges „Ja“ ihre demokratische Einstellung bewiesen und die Verwirklichung der Stadtrechts- und Wahlordnungsnovellie- rung ermöglicht. Die hervorstechendsten Punkte: Übertragung der Generalkompetenz vom Stadtsenat auf den Gemeinderat, Neugestaltung der Modalitäten der Einberufung des Gemeinderates, Verankerung der Möglichkeit dringender Anfragen, Einführung eines Minderheitenvotums gegen Beschlüsse der Verwaltungsausschüsse, Sanierung der „Institution Volksbefragung“ und Verrechtlichung der Bürgerinitiative. Die Novellierung der Innsbrucker Wahlordnung bezieht sich im wesentlichen auf die Neuregelung der Wahl des Bürgermeisters und der Stellvertreter. Somit ist jahrelanger Zündstoff aus dem Rathaus am Innfluß geräumt worden und der „Euroluis“ (Lugger) muß sich nicht mehr nachsagen lassen, daß seine Stadt das undemokratischeste Stadtrecht Österreichs besitze.

Die neue Tiroler Landesordnung kam in Form einer sogenannten „kleinen Reform“ zustande. Es ging dabei vor allem um die Bildung der Wahlkreise und der damit verbundenen Aufteilung der Landtagssitze. Auf eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl von 36 auf 48 wurde verzichtet. Die Zahl von zwei stellvertretenden Landeshauptleuten wurde gesetzlich verankert.

Heiß umstritten, doch schließlich einstimmig beschlossen wurde auch das Tiroler Naturschutzgesetz, das mit Mai 1975 Rechtskraft erlangen soll. Langwierige und heftige Diskussionen sind dieser Übereinkunft, die auch heute noch keine der damit befaßten Parteien voll befriedigt, vorausgegangen.

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