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Der Nationalrat möge beschließen

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Der Nationalrat möge beschließen:

§ 1

Wer statt Thema „Thematik“, statt Problem „Problematik“ und statt Technik „Technologie“ sagt oder schreibt, wird an den Pranger gestellt und dem öffentlichen Spott preisgegeben.

§ 2

Wer Superlative nach der Art „meistgespieltest“, „meistverlangtest“ bildet, wird aller erworbenen Zeugnisse für verlustig erklärt.

§ 3

Wer den Ausdruck „verunsichern“ verwendet oder von „Gewitterbildungen“ spricht, wird zum Lesen von anerkannten Werken der Literatur nicht unter zehn Bänden verurteilt.

§ 4

Wer einen Satz mit „trotzdem“ (Betonung auf -dem) anstatt mit „obwohl“ beginnt oder das Wort „echt“ verwendet (außer in Fällen, wo es angebracht ist, weil es sich auf eine tatsächliche, unverfälschte, ursprüngliche Eigenschaft oder Beschaffenheit bezieht), insbesondere als Frageform anstatt „wirklich?“, „tatsächlich?“ oder in Verbindung mit „gut“, „schön“ etc., wird mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft.

§ 5

Wer „ident“ sagt, wird zum

Kauf eines Fremdwörterlexikons, verschärft durch harten Einband, verurteilt.

§ 6

Wer „kontrollieren“ mit der Bedeutung „beherrschen“ statt „überprüfen“ verwendet, wird nach Angelsachsen abgeschoben.

§ 7

Wer, insonderheit als Angehöriger eines Berufs der Massenkommunikationsbranche, Ausdrücke wie „-paket“, „-spirale“, „-schock“ oder „-poker“ in einem anderen als dem wörtlichen, nicht übertragenen Sinn mehr als einmal im Kalenderjahr gebraucht, wird zum Abschreiben von Dudens Synonymlexikon verurteilt.

§ 8

Bei Verwendung von Abkürzungen wie „Polit-“, „Euro-“ und „Alko-“ wird die Teilentmündi-gung, bei „Kondi-“, „Mini-“ und „Maxi-“ die Vollentmündigung ausgesprochen.

§ 9

Wer als österreichischer Staatsangehöriger, insbesondere als Angehöriger des Gast- und Schankgewerbes oder der Touristikzunft, das Wort „Sahne“ statt Schlagobers verwendet, wird des Landes verwiesen.

§ 10

Da an einem Kraftfahrzeug weder ein ideeller noch ein seelischer Schaden entstehen kann, wird die Meldung „am Fahrzeug entstand beträchtlicher Sachschaden“ als schweres Langweilen gewertet und mit der Einweisung in eine Anstalt für sprachlich abnorme Radebrecher geahndet.

§ 11

Wer sich ohne Vorliegen einer zwingenden Notsituation der Verwendung des Ausdrucks „Retrospektive“ schuldig macht, wird auf eine Sprachinsel verbannt.

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